Hoverboards nur auf Privatgrundstücken erlaubt
Hoverboards sind dieses Jahr rund um Ostern vor allem bei Kindern und Jugendlichen ein besonders beleibter Artikel. Einige Modelle lassen sich sogar mit dem Smartphone verbinden und können unter anderem Musik abspielen. Viele Nutzer wissen dabei allerdings nicht, dass der Funsportartikel außerhalb von Privatgrundstücken in Deutschland gar nicht zugelassen ist.

Hoverboards sind momentan ein besonders beliebter Trendsportartikel - da sie aber in Deutschland keine Zulassung haben, dürfen sie nur auf privaten Grundstücken benutzt werden (Foto: Öffentliche Versicherung Braunschweig)
"Hoverboards sind motorisiert und schneller als sechs Kilometer pro Stunde. Sie zählen daher rechtlich als Kraftfahrzeuge", so Thomas Seil, Experte für Sachversicherungen bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Da aber im Gegensatz zu E-Bikes keine Zulassung in Deutschland erteilt wurde, dürfen Hoverboards bei uns nicht außerhalb privater Grundstücke benutzt werden, auch nicht auf Geh- und Radwegen.
Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, riskiert nicht nur ein Bußgeld beziehungsweise eine Konfiszierung des Sportgerätes, sondern fährt auch ohne Versicherungsschutz, so Thomas Seil: "Während die korrekte Nutzung von Hoverboards auf privaten Grundstücken über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, besteht für das Fahren in der Öffentlichkeit generell kein Versicherungsschutz". Neben diesen Bedingungen empfiehlt der Experte der Öffentlichen außerdem: "Wer ein Hoverboard benutzen möchte, sollte entsprechende Sicherheitsausrüstung, vor allem einen guten Helm, tragen, um sich selbst zu schützen. Außerdem sollte man auf ein deutsches Prüfsiegel (zum Beispiel GS) achten, um die Gefahr eines Akkubrandes beim Aufladen zu mindern."
Zusätzliche Informationen rund um die Privathaftpflicht-Versicherung sowie allen weiteren Finanz- und Versicherungsthemen finden Sie unter www.oeffentliche.de.
Quelle: Öffentliche Versicherung