Sparen mit Unterstützung
Das kleine Extra
Folge 10: Sparen mit Unterstützung
Sicherlich hat jede und jeder schon mal auf etwas hin gespart. Sei es ein besonderes Kunstwerk, ein Smartphone, ein neues Fahrrad, den nächsten Urlaub oder ein Eigenheim. Für viele Dinge lohnt es sich zu sparen – doch ganz so einfach fällt einem das häufig nicht.
Unsere Expertin für Geldanlagen Astrid Pfeiffer von der PSD Bank Braunschweig eG hat einige Tipps für uns, wie es möglich ist, sich vom Staat beim Sparen unterstützen zu lassen.
Träume erfüllen
Wir treffen uns mit Astrid am alten Portikus im Bürgerpark in Braunschweig und können so in Gegenwart eines beeindruckenden Stücks Braunschweiger Stadtbaugeschichte den Fördermöglichkeiten des Staats mit Hilfe unserer Expertin auf den Zahn fühlen.
Natürlich gibt es mehrere Wege, den Staat beim Sparen mit ins Boot zu holen. Passend zur Kulisse ist die erste Möglichkeit, über die wir mehr erfahren dürfen, die Wohnungsbauprämie.
Spart man beispielsweise auf die erste eigene Wohnung, eine Renovierung oder ein Haus für die ganze Familie, bietet sich die Wohnungsbauprämie im Rahmen eines Bausparvertrags an. Denn: „Vermögensbildung mit der Wohnungsbauprämie ist einfacher als gedacht.“ verspricht Astrid.
Zahlen die Sparenden in einen Bausparvertrag ein, wird ihnen der Antrag für die Prämie jährlich von der Bausparkasse zugeschickt. Mit dem Formular wird die Prämie jeweils für das Vorjahr beantragt.
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Für einen erfolgreichen Antrag und somit den Erhalt der Wohnungsbauprämie sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
das Mindestalter beträgt 16 Jahre
das zu versteuernde Einkommen liegt unter der vorgegebenen Einkommensgrenze
der Wohnsitz oder Aufenthaltsort ist in Deutschland
die Sparleistung beträgt mindestens 50 Euro pro Jahr
die Verwendung des geförderten Bausparvertrags erfolgt ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke
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Einkommensgenzen
Alleinstehende: 35.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
Verheiratete: 70.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, steht dem Erhalt der Prämie nichts mehr im Weg.
Aber wie genau sieht denn diese Unterstützung nun aus? Das erklärt uns die Expertin zum besseren Verständnis direkt in Zahlen: „Der Staat fördert pro Jahr einen maximalen Sparbetrag von 700 Euro bei Singles, 1.400 Euro bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 %. Singles erhalten so also maximal 70 Euro im Jahr zusätzlich, Paare 140 Euro.“
Soll das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke, zum Beispiel, zum Renovieren verwendet werden, kann das Geld aus dem Bausparvertrag zusammen mit der Prämie ausgezahlt werden, berichtet sie weiter. So man seinem Traum vom Eigenheim ein Stückchen näher.
Unterstützung vom Arbeitgeber
Neben einer solchen staatlichen Prämie gibt es noch weitere Möglichkeiten sich beim Sparen unterstützen zu lassen. Mit den so genannten „Vermögenswirksamen Leistungen“ (kurz: VL) können monatlich bis zu 40 Euro mehr vom eigenen Arbeitgeber in den Bausparvertrag eingezahlt werden. „Ob der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Lohn oder Gehalt zahlt, kann mit der Personalabteilung geklärt werden. Das zusätzliche Geld wird zum Beispiel in einen Fondssparplan oder Bausparvertrag gezahlt.“
Dabei ist zu beachten, dass das Geld, was im Rahmen des VL-Vertrags angespart wird nicht jederzeit abrufbar ist. Die Mindestlaufzeit eines Vertrags beträgt 7 Jahre. Der Arbeitgeber zahlt sechs Jahre lang ein, dann ruht das Geld für ein Jahr. Anschließend kann die Anlage nach Ablauf der Frist aufgelöst werden oder durch eigene Einzahlungen weitergeführt werden.
Grundsätzlich kann zwischen drei verschiedenen Anlageformen entschieden werden, um Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber einzahlen zu lassen: der Bausparvertrag, eine Baufinanzierung oder ein Fondsparplan.
Zusätzliche Förderung
Je nach Anlageform kann noch eine weitere Förderung beantragt werden: die Arbeitnehmersparzulage. Astrid erläutert dazu: „Das sind weitere Beträge, die bei der Steuererklärung gutgeschrieben werden können. Dafür braucht man lediglich eine Bescheinigung, dass Vermögenswirksame Leistungen geflossen sind – diese wird dann bei der Einkommenssteuererklärung mit abgegeben.“ Die Beantragung kann übrigens auch noch 4 Jahre rückwirkend erfolgen.
Wie viel genau man dann zusätzlich erhält, komme auf die Anlageform an. Bei Bausparverträgen und Baufinanzierungen beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9%. Der Höchstbetrag liegt bei Singles bei 43 Euro und bei Paaren bei 86 Euro, die jährlich vom Staat gezahlt werden.
Bei einem Fondsparplan gibt es zusätzlich 20% der eingezahlten Summe: Bei Singles maximal 80 Euro und bei Paaren maximal 160 Euro.
Nach diesem aufschlussreichen Gespräch steht dem Sparen nun nichts mehr im Weg. Bei der Vielzahl an unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten und Förderungen ist für jede und jeden der passende Weg dabei, um sich Träume zu verwirklichen.
Ein Beitrag von Ronja Neumann für BS-Live!