Erben mit Weitsicht
Mit Kundenberater Jens Arnold
Fit in Finanzen
Folge 2: Erben mit Weitsicht
Mit Erben verbinden wir oftmals den Nachlass einer verstorbenen Großtante, die wir womöglich kaum kannten. Im Gespräch mit Jens Arnold, Kundenberater der PSD Bank Braunschweig, wurde ich eines Besseren belehrt. „Erben“ und „Vererben“ seien nämlich ein viel weiteres, ständig aktuelles Feld, welches uns alle jederzeit anginge.
Es muss nicht immer ein Todesfall sein
Warum das? Jens Arnold erklärt: „Das Leben ist nicht vorhersehbar. Es können ständig unerwartete Dinge passieren, die gar nichts mit dem Tod zu tun haben, jedoch plötzlich ungeahnte Handlungen erfordern können. Ein Beispiel wäre ein Unfall oder eine Krankheit, bei der ein Familienmitglied oder Partner plötzlich handlungsunfähig wird. Das heißt, er oder sie kann seine persönlichen Dinge, wie zum Beispiel die Bankgeschäfte, von der einen auf die andere Minute vorrübergehend nicht mehr selbst regeln. Neben dem Schock und der Angst um die Person kommen dann noch die Sorgen um Abwicklungen und Bürokratie hinzu.“
Rechtzeitig Ordnung im Daten-Dschungel schaffen
Dem gilt es vorzubeugen, so Arnold. Besonnen schildert er, dass man sich daher auch als junger Mensch schon um Vollmachten für Konten, Aktiendepots und Versicherungen kümmern sollte. „Hierbei die Passwörter nicht vergessen!“ Ein Passwortregister könne es den Lieben ungemein erleichtern, durch den privaten Daten-Dschungel von Bankaccounts bis zu Facebook und Co. durchzusteigen, gegebenenfalls Konten zu schließen oder zu überschreiben.
So ein „Frühjahrsputz“ im eigenen Daten-Chaos tut Jedem gut und ist besonders auch jungen Menschen frühzeitig und immer wieder anzuraten und ist in jedem Fall für alle Beteiligten von großem Nutzen!
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Sind Vollmachten schon eine Art Testament?
„Nein“, so Arnold. „Bei den Vollmachten geht es losgelöst von einem Testament um Verfügungsberechtigungen. Ein Testament ist nochmal ein gesondertes Dokument in dem präzise aufgeführt wird, welche Güter, Immobilien und Konten nach dem eigenen Tod an welche Person oder auch an welche Einrichtung vererbt werden sollen.
Der Gang zum Notar ist hier empfehlenswert. Im besten Fall lässt man sich vorab - gemeinsam - bei mir oder einer/m Kolleg/in beraten. Das Testament bei einem Notar aufzusetzen, schafft dann wirkliche Rechtssicherheit.“
Liegt kein Testament vor, also hat eine Person ihren Nachlass nicht vor dem Tod geregelt, greift die gesetzliche Erbfolge. Danach wird von behördlicher Seite ein Erbschein ausgestellt.
Darum gilt auch hier:
Am besten die Erben mit einbeziehen oder zumindest in Kenntnis setzen. So weiß jeder, woran er ist. Bei „Erben mit Weitsicht“ ist das ein immens wichtiger Punkt. „Auf diese Weise kann man seinen Nächsten das Leben stark erleichtern.“ Eine neutrale Person helfe oftmals, die für alle Betroffenen unangenehme Situation, zu erleichtern. Viele Angehörige hätten Angst das Thema „Erbe“ anzusprechen, weil sie fürchten als gierig oder pietätlos dazustehen. Natürlich sei hier besonders viel Fingerspitzengefühl gefragt. Oft helfe es enorm, wenn die Erblasser sich in die Lage desjenigen versetzten, der später mal alles regeln soll, den ersten Schritt machten und einen Beratungstermin veranlassen würden.
Rechtzeitige Klärung macht sich doppelt bezahlt
„Ist einmal alles geklärt, lebt es sich viel leichter und diese „schwarze Wolke“, die unter Umständen über Familien oder Partnern schwebt, löst sich in Luft auf, wenn alle weit genug blicken können. Im besten Fall gemeinsam in dieselbe Richtung.“ Somit wisse Jeder, woran er sei und was passieren würde, wenn. Das gelte auch besonders im Fall von nicht verheirateten Paaren und Patchworkfamilien mit Stiefkindern und Stiefgeschwistern. So können sich alle Nerven und unnötige Familienstreitigkeiten ersparen.
Anpassung von Freibeträgen für Erbschaften und Schenkungen
Noch dazu haben die Gesetzgeber im Jahr 2010 die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen angepasst. Dabei können nun nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Enkel einen höheren Betrag steuerfrei erben. Dagegen wurden die Freibeträge für entferntere Angehörige reduziert. „Je nach persönlicher Situation und Vermögenslage ist dies oft ein wichtiger Bestandteil der Beratungsgespräche“ so Arnold.
Wer sich schon vor einem Beratungstermin einen Überblick über die wichtigsten Schritte in Sachen Vollmachten, Testament und Todesfall machen möchte, findet online Merklisten und Wegweiser, eine Checkliste "Nach einem Todesfall - Nicht vergessen!" sowie ein Formular mit dem man als PSD-Kunde online einen Nachlassfall melden kann.
Und wer das Thema noch einmal vertiefen möchte, kann sich das Webinar zum Thema "Erben mit Weitsicht" auf YouTube mit Kundenberater Jens Arnold und Notar Dr. Winkler anschauen.
Ein Beitrag von Kathrin Rieck für BS-Live!
Fotos: Sascha Hummel und Dieter Beckert
Kamera: Dieter Beckert, Alicia Krasakov und Sascha Hummel
Danke an die Komödie Braunschweig